Zusatzkosten (Parkgebühren, Geldstrafen, zusätzliche Kilometer etc.)

Der Mieter muss alle Parkgebühren, zusätzlichen Kilometer, fehlenden Treibstoff, Geldstrafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen und alle anderen Gebühren, die nicht im Mietvertrag enthalten sind, während der Mietdauer bezahlen. Autobesitzer und Mieter können untereinander die Zahlung zusätzlicher Gebühren auf folgende Weise vereinbaren:

Option 1: Die zusätzlichen Kosten werden zwischen dem Vermieter und dem Mieter entweder unmittelbar nach der Miete oder durch Überweisung des Betrags an den Vermieter bei Rückgabe des Autos vereinbart. Das ist definitiv der einfachste und flexibelste Weg! 

Option 2: Die zusätzlichen Kosten werden bei der Autorückgabe erfasst und im Feld "Zusätzliche Kosten" des Mietvertrags deutlich vermerkt. Die Mehrkosten werden dann am Ende der Mietdauer automatisch auf die Gesamtmiete aufgeschlagen, die dem Mieter in Rechnung gestellt wird. Der Autobesitzer erhält die zusätzlichen Kosten als Teil seiner Mieteinnahmen von GoMore. Achtung! Die Dokumentation der zusätzlichen Kosten, die in den Mietvertrag aufgenommen wurden, muss GoMore und den Mietern bei den routinemäßigen Kontrollen vorgelegt werden, falls erforderlich.

Option 3: Wenn, aus welchem Grund auch immer, die Zahlung der zusätzlichen Kosten zwischen dem Vermieter und dem Mieter zum Zeitpunkt der Rückgabe des Autos nicht vereinbart werden (z.B. wenn der Eigentümer des Autos später eine Rechnung für zusätzliche Kosten wie Parkgebühren erhält), sendet der Eigentümer des Autos die Unterlagen zu den Mehrkosten an support@gomore.at und gibt an, während welcher Mietdauer die Kosten entstanden sind. Nachdem wir die Angaben überprüft und den Mieter kontaktiert haben, buchen wir den Betrag der zusätzlichen Kosten von seiner Zahlungskarte ab und überweisen ihn an den Autobesitzer.

Im Falle einer Verwaltungsstrafe wegen eines Verkehrsdelikts, das die Fahrerlaubnis beeinträchtigt, sollte das Delikt der Bezirkshauptmannschaft oder der Polizeidirektion gemeldet werden. Du kannst die Berichtigung eines Verkehrsdelikts (z.B. einer Geschwindigkeitsüberschreitung) unter den auf dem Strafzettel angegebenen Kontaktdaten beantragen. 

Wenn du dich bei der zuständigen Behörde über die Korrektur einer Verwaltungsstrafe beschwerst, gib bitte den vollständigen Namen des Mieters und die Führerscheinnummer (falls vorhanden) an. Gegebenenfalls übermitteln wir der zuständigen Behörde die Personalien des Mieters unter Angabe des Aktenzeichens der Verkehrsordnungswidrigkeit. 

Bei Strafen für geringfügige Verkehrsverstöße kommt es zu einer Anonymverfügung. Solche Strafen habe keinen Einfluss auf deine Fahrberechtigung und wir würden dich bitten diese direkt einzuzahlen. Danach kannst du dich bitte direkt an den Mieter oder direkt an uns unter support@gomore.at wenden. Die entstanden Kosten werden dir ersetzt, entweder direkt durch eine Überweisung vom Mieter, oder direkt von uns. Für den Mieter ist die direkte Überweisung kostengünstiger, da er so keine Bearbeitungsgebühr zahlen muss.

Sollte der Mieter die Strafe nach 4 Wochen nicht bezahlt haben, kann die zuständige Behörde eine Lenkererhebung einführen, wo der/die tatsächliche Lenker:in ausgeforscht wird. In diesem Fall hat der/die Zulassungsbesitzer:in 2 Wochen Zeit, den/die Lenker:in zu benennen. Wenn du eine Meldung bei der zuständigen Behörde erstattet hast, musst du die Strafe nicht selbst bezahlen. Sobald die Anzeige von der zuständigen Behörde angenommen wurde, wird die Strafe ihrerseits aufgehoben und an die richtige Person überwiesen.

Bei Strafverfügungen, zum Beispiel wenn der/die Lenker:in eine Geschwindigkeitsbeschränkung mehr als nur in geringem Maße überschritten hat, sollte wie nach der Anonymverfügung/Lenkererhebung vorgegangen werden.

Wenn du Fragen zu den zusätzlichen Kosten hast, kannst du dich jederzeit an uns wenden und wir werden versuchen, deine Fragen zu beantworten!

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